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Zollamtliche Überwachung

Besitzen Sie ein deutsches oder europäisches Patent, ein deutsches oder europäisches Geschmacksmuster, eine deutsche oder internationale Marke mit Wirkung für Deutschland oder eine europäische Gemeinschaftsmarke, so können wir für Sie bei den deutschen oder europäischen Zollbehörden die Überwachung der Einführung von entsprechenden patent-, geschmacksmuster- bzw. markenverletzenden Waren nach Deutschland oder in die EU veranlassen.